Angaben zum zulässigen Gewicht
Rechtlicher Hinweis zu Fahrzeuggewichtsangaben gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 Die europäische Gesetzgebung legt einheitliche Regeln für die Angabe und Überprüfung von Fahrzeugmassen fest, einschließlich Reisemobilen. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 sind wir als Hersteller verpflichtet, unseren Kunden transparente und verständliche Informationen zu allen gewichtsrelevanten Fahrzeugdaten bereitzustellen. Die nachfolgenden Begriffe und Grundsätze dienen dem besseren Verständnis der Fahrzeugkonfiguration und der zulässigen Beladung.
1. Technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
Die technisch zulässige Gesamtmasse (z. B. 3.500 kg) ist die vom Hersteller des Basisfahrzeugs für das jeweilige Modell festgelegte Höchstmasse. Sie umfasst das Fahrzeug, alle Insassen, Flüssigkeiten, Gepäck, Sonderausstattungen sowie sonstige Lasten. Dieser Wert ist in der technischen Dokumentation sowie in den amtlichen Fahrzeugdokumenten (CoC, Zulassungsbescheinigung) angegeben. Eine Überschreitung dieser Masse stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsvorschriften dar.
2. Masse des Fahrzeugs im fahrbereiten Zustand
Die Masse im fahrbereiten Zustand bildet die Grundlage für alle weiteren Berechnungen. Sie umfasst: • das Fahrzeug in Serienausführung mit allen vorgeschriebenen Betriebsflüssigkeiten (Motoröl, Kühlmittel, AdBlue usw.), • serienmäßig verbaute Ausstattung, • einen zu 90 % gefüllten Kraftstofftank, • Frischwasser in der vom Hersteller für die Fahrt festgelegten Menge, • eine volle Gasflasche, • den Fahrer mit einer normierten Masse von 75 kg (gesetzlich festgelegter Wert).
Die Masse im fahrbereiten Zustand wird im Rahmen der Typgenehmigung ermittelt und kann aufgrund zulässiger Toleranzen in der Serienproduktion variieren. Die EU-Gesetzgebung erlaubt eine Abweichung von ±5 %, die natürliche Unterschiede bei Materialgewichten und Fertigungsprozessen widerspiegelt. Jedes Fahrzeug wird am Ende der Produktion gewogen, um die Einhaltung der zulässigen Toleranzen zu überprüfen.
3. Masse der Insassen
Für jeden genehmigten Sitzplatz wird eine normierte Masse von 75 kg angesetzt, unabhängig vom tatsächlichen Gewicht der Insassen. Die Masse des Fahrers ist bereits in der Masse im fahrbereiten Zustand enthalten, sodass bei Berechnungen nur die zusätzlichen Insassen berücksichtigt werden. Beispiel: Fahrzeug mit vier Sitzplätzen → 3 × 75 kg = 225 kg.
4. Sonderausstattung und tatsächliche Fahrzeugmasse
Zur Sonderausstattung zählen alle Elemente, die nicht zur Serienausstattung gehören und werkseitig verbaut werden (z. B. Markise, Anhängerkupplung, Solaranlage, Satellitenantenne, zusätzliche Batterien, Möbelaufwertungen usw.). Jedes Element der Sonderausstattung erhöht die Fahrzeugmasse und reduziert die verfügbare Zuladung.
Die tatsächliche Fahrzeugmasse ist die Summe aus: • der Masse im fahrbereiten Zustand, • der werkseitig verbauten Sonderausstattung.
Die tatsächliche Fahrzeugmasse ist in Punkt 13.2 des CoC-Dokuments des jeweiligen Fahrzeugs angegeben.
5. Zuladung (Pay-Mass) und Mindestzuladung
Die Zuladung bezeichnet die Masse, die für Gepäck und nicht werkseitig verbaute Ausrüstung zur Verfügung steht. Sie berechnet sich wie folgt:
Zuladung = technisch zulässige Gesamtmasse – Masse im fahrbereiten Zustand – Insassenmasse – Masse der Sonderausstattung
Darüber hinaus schreibt die EU eine verbindliche Mindestzuladung für jedes Reisemobil vor:
Mindestzuladung (kg) ≥ 10 × (n + L) n = maximale Anzahl der Insassen einschließlich Fahrer L = Fahrzeuglänge in Metern
Dieser Wert begrenzt die maximal wählbare Sonderausstattung. Ist die gewählte Sonderausstattung zu schwer, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Reduzierung der Sonderausstattung, • Wahl einer höheren zulässigen Gesamtmasse (sofern verfügbar), • Reduzierung der genehmigten Sitzplätze.
6. Einfluss von Toleranzen auf die tatsächliche Zuladung
Da die Masse im fahrbereiten Zustand zulässigen Toleranzen unterliegt, kann die tatsächliche Zuladung von der berechneten abweichen. Bereits eine Erhöhung der Masse im fahrbereiten Zustand um z. B. 2 % kann die verfügbare Zuladung deutlich verringern. Wir empfehlen daher, mögliche Abweichungen bei der Fahrzeugkonfiguration zu berücksichtigen.
7. Empfehlungen für Nutzer
Für eine sichere und gesetzeskonforme Nutzung des Fahrzeugs empfehlen wir: • das beladene Fahrzeug vor Reiseantritt auf einer geeichten Waage zu wiegen, • die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse sowie der zulässigen Achslasten zu überprüfen, • das tatsächliche Gewicht der Insassen und der persönlichen Ausrüstung zu berücksichtigen.
Für Gewichtszunahmen aufgrund nachträglicher Eigenumbauten übernehmen wir keine Haftung.
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